FAQ

FAQ

Kann ich für meine Spende einen offiziellen Nachweis für das Finanzamt erhalten?

Ja – Hayati Karamati e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und kann Spendenbescheinigungen ausstellen.

Erhalte ich automatisch eine Spendenbescheinigung?

Nein, bis zu einer Höhe von 200 Euro reicht die Vorlage des Überweisungsträgers bzw. des Zahlscheines. Immer mehr wird die Möglichkeit einer “Online-Spende” genutzt. In solchen Fällen kann der Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung dem Finanzamt vorgelegt werden. Ist die Spende höher als 200 Euro, ist die Vorlage einer Spendenbescheinigung (Spendenquittung) vorgeschrieben. Die Spendenbescheinigung muss der Steuererklärung beigefügt werden. Sofern Sie eine Bescheinigung für Beträge über 200 Euro wünschen, tragen Sie bitte Ihre vollständige Adresse mit in den Überweisungszweck ein. Gerne können Sie uns Ihre Daten auch mit Angabe des Betrages und Datums per E-Mail senden. Um unsere Verwaltungskosten und Aufwendungen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir für geringere Beträge nur in Ausnahmefällen eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Kann ich bei Hayati Karamati e.V. aktiv mithelfen?

Momentan sind wir ausreichend besetzt. Trotzdem freuen wir uns natürlich, dass sich so viele Menschen für unsere Arbeit interessieren. Am meisten helfen Sie uns im Moment Geldspenden.

Ich habe Hilfsgüter wie Kleidung, Medikamente, Spielzeug etc. übrig. Kann ich sie an Hayati Karamati e.V. spenden?

Leider nein. Der Transport von Hilfsgütern in den Jemen ist sehr kompliziert und kosten- und zeitaufwendig. Um die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen, kaufen wir Hilfsgüter ausschließlich im Land, wo sie zudem oftmals billiger sind. Daher helfen Sie uns mit finanziellen Mitteln am meisten.